AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Anwendungsbereich


  • Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Berechnungen, Leistungen der Firma Sekurpro GmbH i.G (EuroKV) sowie alle An- und Verträge bei und mit der Firma Sekurpro GmbH (EuroKV). Insbesondere gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für die Online-Abwicklung von Versicherungsverhältnissen.

  • Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die unter a. dieses Paragraphen genannten Rechtsverhältnisse, soweit diese von oder mit Verbrauchern zustande kommen.

    Verbraucher (auch „Nutzer“, „Interessenten“, „Antragsteller“, „Versicherungsnehmer“,“Gruppenvertragsnehmer“ „versicherte Personen“) in diesem Sinne sind zunächst als natürliche oder juristische Person solche Interessenten, die – auch im weitesten Sinne – keine Vermittler und/oder Anbieter von Versicherungsprodukten sind.
    Verbraucher sind darüber hinaus auch alle Vermittler und/oder Anbieter von Versicherungsprodukten.

  • Durch die Nutzung des Dienstleistungsangebotes der Sekurpro GmbH (EuroKV) gelten diese Bedingungen als verbindlich vereinbart, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich in Schriftform vereinbart wurde.
    Anderslautenden Regelungen wird ausdrücklich widersprochen.

 

§ 2 Leistungen


  • Die Sekurpro GmbH (EuroKV)  entwickelt und verkauft günstige Reiseversicherungen, Auslandsversicherungen und Auslandskrankenversicherungen. Im Rahmen dieser Tätigkeit informiert die Sekurpro GmbH (EuroKV) über Versicherungsangebote der mit ihr in geschäftlicher Verbindung stehenden Anbieter. Bei diesen handelt es sich nur um einen Ausschnitt der am Markt insgesamt verfügbaren Anbieter. Im Einzelfall kann es daher vorkommen, dass weitere Anbieter am Markt günstigere Angebote vorhalten, die durch die Sekurpro GmbH (EuroKV) keine Berücksichtigung finden.

    Im Online-Bereich erhält der Verbraucher eine systemtechnische Beratung.

    Sofern der Verbraucher im Rahmen der Online-Abwicklung im Einzelfall eine persönliche Beratung wünscht, ist er gehalten, sich vor Absenden des Antrags auf Versicherungsschutz außerhalb des Online-Bereichs an die Sekurpro GmbH (EuroKV)  (persönlich, telefonisch, in Textform) zu wenden und seinen Wunsch nach persönlicher Beratung ausdrücklich kenntlich zu machen.

    In diesem Falle bestimmen sich die vertraglichen Bedingungen nach den gesondert vereinbarten Beratungsbedingungen bzw. – soweit keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird – nach den durch Rechtsprechung und Gesetz bestimmten Grundsätzen.
  • Gewerbliche/kommerzielle Nutzung
    Eine gewerbliche/kommerzielle Nutzung der durch die Sekurpro GmbH (EuroKV) zur Verfügung gestellten Informationen und/oder Berechnungen ist – soweit nicht in Textform etwas anderes vereinbart wurde – ausdrücklich untersagt. Insbesondere dürfen die ermittelten Daten bzw. vorgehaltenen Informationen nicht ohne ausdrückliche Genehmigung der Sekurpro GmbH (EuroKV) an Medien (Presse, Funk, Fernsehen, Internet etc.) z.B. zur Veröffentlichung weitergegeben werden.

    Der Zugriff auf Programmdaten jeglicher Art, gleich mit welchen technischen Möglichkeiten, ist ausdrücklich untersagt. Das Anfertigen von vollständigen oder teilweisen Kopien der Anwendungen der Sekurpro GmbH (EuroKV) oder der darin vorkommenden Daten ist – soweit nicht in Textform etwas anderes vereinbart wurde – ausdrücklich untersagt.
    Für jeden Fall der Zuwiderhandlung ist eine Vertragsstrafe von 5.000,– EUR zu zahlen, wobei die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs ausdrücklich ausgeschlossen ist.
    Die Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche bleibt hiervon unberührt.

 

§ 3 Zustandekommen eines Versicherungsvertrages


  • Der vom Verbraucher beantragte Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem als Risikoträger fungierenden Versicherungsunternehmen zustande.

  • Der zwischen Versicherungsunternehmen und Verbraucher geschlossene Vertrag kommt – soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde – frühestens durch ausdrückliche Annahme oder Übersendung des Versicherungsscheins zustande. Bei EuroKV eine Zustellung des Versicherungsscheins Erfolgt Ausdrücklich durch Sekurpro GmbH (EuroKV).

Eine Abgeschlossenen Reisekrankenversicherung zwischen Versicherungsunternehmen und Sekurpro GmbH (EuroKV) Verpflichtet den Verbraucher an eine Zahlung an Sekurpro GmbH (EuroKV) nur und Ausschließlich. Eine Zahlung an Versicherungsgesellschaft ist Ausgeschlossen.

  • Richtigkeit und Vollständigkeit der zu machenden Angaben
    Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der als Grundlage eines Vertragsabschlusses dienenden Angaben ist jeder Verbraucher, insbesondere als Nutzer des/der durch die Sekurpro GmbH (EuroKV) zur Verfügung gestellten Online-Portals/-Portale, allein verantwortlich.

    Für die Folgen unrichtiger und/oder unvollständiger Angaben im Rahmen eines Vertragsabschlusses haftet die Sekurpro GmbH (EuroKV) in keinem Fall.

    Im Falle vorsätzlich unwahrer und/oder unvollständiger Angaben eines Nutzer des/der durch die Sekurpro GmbH (EuroKV) zur Verfügung gestellten Online-Portals/-Portale behält sich die Sekurpro GmbH (EuroKV) vor, den betroffenen Verbraucher von der Nutzung auszuschließen. Zugleich ist die Sekurpro GmbH (EuroKV) berechtigt, dem betroffenen Verbraucher einen nachgewiesenen Schaden in Rechnung zu stellen.
  • Weitergehende Betreuung
    Je nach Ausgestaltung des zustande gekommenen Versicherungsvertrages kann die Sekurpro GmbH (EuroKV) zur weiteren Betreuung des Versicherungsvertrages, auch in Hinblick auf versicherungsrelevante Obliegenheiten des Versicherungsnehmers/der versicherten Person, der Schadenabwicklung oder des In- und Exkassos berechtigt sein. Maßgeblich ist hierbei die jeweilige Ausgestaltung des zwischen dem risikotragenden Versicherungsunternehmens und dem Verbraucher geschlossenen Vertrages.
  • Änderung von Angaben
    Soweit sich im Nachhinein eine Änderung der als Grundlage eines Vertragsschlusses dienenden Angaben oder sich im Rahmen der weitergehenden Betreuung eines zustande gekommenen Versicherungsvertrages gemäß d. dieses Paragraphen eine Änderung (z.B. Änderung des Namens, der Anschrift, der Kontodaten) ergibt, ist der Verbraucher verpflichtet, alle Änderungen unverzüglich mitzuteilen.

 

§ 4 Zahlungsverkehr/Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren

  • Entgegennahme von Zahlungen und Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren
    Im Rahmen ihrer Tätigkeit kann die Sekurpro GmbH (EuroKV) ist berechtigt Prämienzahlungen – entgegenzunehmen.
    Um eine möglichst zügige Bereitstellung des zwischen dem Risikoträger und dem Verbraucher vereinbarten Versicherungsschutzes zu gewährleisten, wendet die Sekurpro GmbH (EuroKV), u.a. im Rahmen des von ihr berechtigter Weise durchzuführenden Prämieneinzuges, das SEPA-Lastschriftverfahren mit verkürzter Vorlauffrist (COR1) an.

    Für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverkehr gelten dabei die nachfolgenden Bestimmungen:
  • Erteilung des SEPA-Basis-Lastschriftmandates
    Mit der Erteilung eines SEPA-Basis-Lastschriftmandates autorisiert der Verbraucher die Sekurpro GmbH (EuroKV), Zahlungen, die für das zwischen dem Verbraucher und dem das Risiko tragenden Versicherer geschlossene Versicherungsverhältnis fällig werden, von seinem Konto einzuziehen.

    Der Verbraucher stellt sicher, dass das von ihm gegenüber der Sekurpro GmbH (EuroKV) im Rahmen der Erteilung des SEPA-Basis-Lastschriftmandates zur Einziehung genannte Konto grundsätzlich auch die Durchführung des SEPA-Lastschriftverfahrens mit verkürzter Vorlauffrist (COR1) ermöglicht.

    Sofern die Zahlungen, die für das (die) zwischen dem Verbraucher und dem das Risiko tragenden Versicherer bestehende(n) Versicherungsverhältnis(se) fällig werden, nicht vom Konto des Verbrauchers, sondern vom Konto eines Dritten eingezogen werden sollen (abweichender Kontoinhaber), so gelten zusätzlich zu den Regelungen dieses Absatzes die Regelungen unter Absatz e. entsprechend.
  • Vorankündigung (Pre-Notification)
    Die Sekurpro GmbH (EuroKV) informiert den Verbraucher mindestens drei Tage vor Einzug der Zahlungen, die für das zwischen dem Verbraucher und dem das Risiko tragenden Versicherer geschlossene Versicherungsverhältnis fällig werdenden Zahlungen im SEPA-Lastschriftverfahren über den Termin, die Mandatsreferenz, die Gläubiger-Identifikation, sowie die Höhe des Einzugs (sog. Pre-Notification).
  • Erstattungsansprüche bei Rücklastschriften
    Hat der Verbraucher die Nichteinlösung einer SEPA-Basis-Lastschrift zu vertreten (z.B. bei mangelnder Kontodeckung trotz rechtzeitiger Pre-Notification), so ist die Sekurpro GmbH (EuroKV) berechtigt, dem Ver-braucher die Kosten der Rücklastschrift in Rechnung zu stellen.
  • Spezielle Regelungen bei abweichendem Kontoinhaber
    Werden Zahlungen, die im Rahmen des zwischen dem Verbraucher und dem das Risiko tragenden Versicherer fällig sind, nicht vom Konto des Verbrauchers als Versicherungsnehmer, sondern vom Konto eines Dritten eingezogen, so gilt Folgendes:
    • Der Kontoinhaber erteilt das Mandat nach Absatz b. dieses Paragraphen; in diesem Fall ermächtigt der abweichende Kontoinhaber entsprechend Absatz b. dieses Paragraphen die Sekurpro GmbH (EuroKV), die Zahlungen von seinem Konto einzuziehen;
    • der Kontoinhaber weist sein kontoführendes Kreditinstitut gleichzeitig an, die von der Sekurpro GmbH (EuroKV) auf sein Konto gezogene(n) Basis-Lastschrift(en) einzulösen;
    • soweit keine gegenteiligen Anhaltspunkte vorliegen, gilt der Versicherungsnehmer gegenüber der Sekurpro GmbH (EuroKV) als bevollmächtigt, im Namen des dritten Kontoinhabers Erklärungen abzugeben und entgegen zu nehmen;
    • der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, der Sekurpro GmbH (EuroKV) alle Änderungen hinsichtlich des abweichenden Kontoinhabers unverzüglich mitzuteilen;
    • der Versicherungsnehmer stellt sicher, dass der abweichende Kontoinhaber mit der Übermittlung der o.a. Änderungen einverstanden ist;
    • der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, alle in Zusammenhang mit dem Zahlungsverkehr stehenden Informationen, insbesondere die Pre-Notification gemäß c. dieses Paragraphen, unverzüglich an den Kontoinhaber weiterzuleiten.

Für den Fall, dass der Versicherungsnehmer schuldhaft gegen die vorstehenden Verpflichtungen verstößt und/oder den Anschein erweckt, für den Kontoinhaber vertretungsbefugt aufzutreten, ohne dass eine solche Befugnis besteht, ist der Versicherungsschutz Gewährende berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten.

Zugleich ist die Sekurpro GmbH (EuroKV) für den Fall, dass der Versicherungsnehmer schuldhaft gegen die vorstehenden Verpflichtungen verstößt und/oder den Anschein erweckt, für den Kontoinhaber vertretungsbefugt aufzutreten, ohne dass eine solche Befugnis besteht, berechtigt, den aus dem Verstoß und/oder dem erweckten Anschein der Vertretungsbefugnis nachweislich entstandenen Schaden gegenüber dem Versicherungsnehmer geltend zu machen.

 

§ 5 Haftung

  • Verletzung von Vertragspflichten durch die Sekurpro GmbH (EuroKV)
    Die Sekurpro GmbH (EuroKV) haftet für Schäden des Verbrauchers – unabhängig aus welchem Rechtsgrund – nur, wenn die Sekurpro GmbH (EuroKV) eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft und in einer den Vertragszweck gefährdenden Art und Weise verletzt hat oder der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Sekurpro GmbH (EuroKV) oder deren Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist.

    Die Haftung für Personenschäden sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt von den vorstehenden Ausführungen unberührt. Der Schadenersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf 500.000 EUR begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird oder die Sekurpro GmbH (EuroKV) in Textform eine ausdrückliche Garantie übernommen hat.
  • Haftung für die Verletzung anderer Rechtsgüter als Leben, Körper, Gesundheit
    Die Haftung der Sekurpro GmbH (EuroKV) für andere Rechtsgüter als das Leben, den Körper, die Gesundheit (wie beispielsweise Sach- oder sonstige Schäden) ist ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder die Sekurpro GmbH (EuroKV) in Textform eine ausdrückliche Garantie übernommen hat.
  • Persönliche Haftung Dritter (Arbeitnehmer der Sekurpro GmbH (EuroKV) etc.)
    Soweit nach den Absätzen a. und b. dieses Paragraphen die Haftung wirksam ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, der sonstigen Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Sekurpro GmbH (EuroKV).
  • Vertragliche Ansprüche
    Die vorstehenden Regelungen der Absätze a. bis c. gelten auch für Ansprüche auf Schadenersatz neben der Leistung und Schadenersatz statt der Leistung, ungeachtet des Rechtsgrundes (z.B. wegen Mangels, unerlaubter Handlung etc.) und für den Anspruch auf Ersatz wegen vergeblicher Aufwendungen.

 

§ 6 Hinweis zum Datenschutz

Die Sekurpro GmbH (EuroKV) weist darauf hin, dass die personenbezogenen Daten, die der Verbraucher im Rahmen der Beantragung des Versicherungsverhältnisses sowie – soweit in dem zwischen dem Verbraucher und dem Risikoträger geschlossenen Versicherungsverhältnis eine Betreuung des Versicherungsverhältnisses durch die Sekurpro GmbH (EuroKV) vereinbart wurde – im Rahmen der Betreuung des Versicherungsverhältnisses angibt, gespeichert, verarbeitet und dem das Risiko tragenden Versicherer zugänglich gemacht werden Informationen zum Datenschutz und Ihrer diesbezüglichen Rechte finden Sie unter www.eurokv.de oder fordern Sie diese gern bei uns an.

 

§ 7 Anwendbares Recht, Vertragssprache

  • Anwendbares Recht
    Es gilt deutsches Recht, soweit internationales Recht nicht zwingend entgegensteht.

    Die Anwendung der Bestimmungen des UN Kaufrechts (United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods, CIS) bleibt in jedem Fall ausgeschlossen.

  • Vertragssprache ist Deutsch.

    Soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen über die Abwicklung der Versicherungsvermittlung für Verbraucher oder weitere Unterlagen dem Verbraucher in einer anderen als der deutschen Sprache zur Verfügung gestellt werden, geschieht dies ausschließlich als unverbindliche Serviceleistung. Verbindlich ist ausschließlich der Inhalt der deutschsprachigen Version.

 

§ 8 Gerichtsstand

Soweit gesetzlich zulässig, wird Leverkusen als Gerichtsstand vereinbart.

 

§ 9 Anpassungsklausel

  • Recht zur Anpassung
    Vor Beendigung der Rechtsverhältnisse im Sinne des § 1 a. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen können für die Sekurpro GmbH (EuroKV) nicht vorhersehbare Gründe (z.B. Änderung der gesetzlichen Lage und/oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung) zu einer erheblichen Beeinträchtigung des zwischen den Vertragsparteien bestehenden Interesses an einem angemessenen Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung (sog. Äquivalenzverhältnis) führen.

    In diesem Fall ist die Sekurpro GmbH (EuroKV) bei bestehenden Rechtsverhältnissen im Sinne des § 1 a. dieser Regelung berechtigt, die jeweils als gültig vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verbraucher zur Beseitigung von Störungen des angemessenen Verhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung an die aktuellen Erfordernisse anzupassen.

  • Im Falle der Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verbraucher im Sinne des Absatzes a. dieses Paragraphen ist die Sekurpro GmbH (EuroKV) verpflichtet, die von der Änderung betroffenen Verbraucher mindestens vier Wochen vor Wirksamwerden auf die Änderung der als gültig vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verbraucher in Textform hinzuweisen. Hierbei genügt zur Erfüllung der Hinweispflicht eine in Textform gehaltene Kurzbeschreibung der anstehenden Änderung unter Hinweis auf die Einsichtmöglichkeit in das geänderte Bedingungswerk (z.B. im Rahmen eines Online-Portals).

  • Die im Sinne des Absatzes a. dieses Paragraphen von der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verbraucher betroffenen Partner der Sekurpro GmbH (EuroKV) haben das Recht, binnen zwei Wochen nach Versendung des Hinweises im Sinne des Absatzes b. dieses Paragraphen der Änderung in Textform zu widersprechen.

  • Geht der Sekurpro GmbH (EuroKV) bei einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verbraucher im Sinne des Absatz a. dieses Paragraphen trotz rechtzeitig erteilten Hinweises gemäß Absatz b. dieses Paragraphen von Seiten des von der Änderung betroffenen Verbrauchers innerhalb der Frist des Absatz c. dieses Paragraphen kein in Textform gehaltener Widerspruch zu, so gilt die Änderung als genehmigt und die Änderung wird Bestandteil der zwischen den Parteien im Sinne des § 1 Absatz a. der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verbraucher bestehenden Rechtsverhältnisse.
  • Außerordentliches Kündigungsrecht
    Widerspricht der Verbraucher einer Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verbraucher im Sinne des Absatz a. dieses Paragraphen, so sind sowohl der Verbraucher, als auch die Sekurpro GmbH (EuroKV) berechtigt, das Rechtsverhältnis im Sinne von § 1 Absatz a. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen binnen zwei Wochen nach Eingang der Widerspruchserklärung gemäß Absatz b. dieses Paragraphen außerordentlich zu kündigen.
    Das Recht zur außerordentlichen Kündigung umfasst dabei auch das zwischen Risikoträger und Verbraucher bestehende Rechtsverhältnis (z.B. Versicherungsvertrag), soweit in diesem Rechtsverhältnis nichts anderes bestimmt ist.

 

§ 10 Schlussbestimmungen

Sollten Bestimmungen dieser Vereinbarung oder eine künftig in sie aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der Vereinbarung nicht berührt werden. Das Gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass die Vereinbarung eine Regelungslücke enthält. Die Vertragspartner sind im Falle einer unwirksamen Bestimmung verpflichtet, über eine wirksame und zumutbare Ersatzregelung zu verhandeln, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Falle des Bestehens einer Vertragslücke.

 

§ 11 Pflichtangaben gemäß § 11 Versicherungsvermittlerverordnung


  • Name: Sekurpro GmbH i.G
    Geschäftsführer: Robert Koleda
  • Betriebliche Anschrift
    Anschrift: Burscheiderstr. 385, 51381 Leverkusen
  • Tätigkeit als
    tätig als: Gruppenvertragshalter und Vermittler für Reisekrankenversicherung
  • Registernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
    Handelsregister-Nr.: neu in Gründung
    IHK-Reg.-Nr.: neu in Gründung
    Ust-IdNr.: neu in Gründung